Masterstudium kann zur Erstausbildung zählen

Kindergeldanspruch

Ein Masterstudium kann Teil einer Erstausbildung sein. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofes ist wichtig für Eltern, deren Kinder neben der Ausbildung berufstätig sind.

Bei einer Erstausbildung besteht Kindergeldanspruch unabhängig vom Umfang der Nebentätigkeit, informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin anhand einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 9/15).

Eltern erhalten für ihre volljährigen Kinder in der Ausbildung weiter Kindergeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Kind nicht älter als 25 Jahre sein darf. Befindet sich das Kind in einer Erstausbildung, kann es nebenbei uneingeschränkt erwerbstätig sein.

Anderes gilt für die Zweitausbildung: Das Kind darf höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. Bei längeren Wochenarbei...


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