Vorgetäuschter Eigenbedarf
Mietrecht
Vermieter können eine Wohnung wegen Eigenbedarfs nur kündigen, wenn der im Kündigungsschreiben genannte Grund konkret und zeitnah ist.
Stellt sich nach Auszug der Mieter heraus, dass der behauptete Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, muss der Vermieter den Mieter entschädigen. Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) ver- weist auf zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 297/14 und Az. VIII ZR 99/14).
Im ersten Fall sah das Gericht die ausgesprochene Kündigung wegen Eigenbedarfs für unwirksam an. In der mündlichen Verhandlung erweckte der Vermiet...
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