Münster schreddert Tierschutz

Oberverwaltungsgericht erklärt Töten männlicher Küken aus wirtschaftlichen Gründen für zulässig

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die umstrittene Praxis, männliche Küken nach dem Schlüpfen zu töten, verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz - sagt das Oberverwaltungsgericht Münster. Doch die Debatte ist damit nicht beendet.

Für Tierschützer sind es in erster Linie Lebewesen, für Brütereien primär ein teurer Kostenfaktor: Seit Jahren diskutiert die Gesellschaft, wie mit den jährlich allein in Deutschland über 45 Millionen männlichen Nachkommen der Legehennen umzugehen ist. Die rot-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalens hatte 2013 eine Entscheidung getroffen: Per Erlass wies das Landwirtschaftsministerium ein Verbot der umstrittenen Praxis an und zog damit den Zorn der Brütereien auf sich, die darin einen wirtschaftlichen Nachteil sahen und Klage einreichten.

Mit einem bundesweiten Verbot des Kükentötens waren die Grünen zuletzt am Widerstand der Großen Koalition gescheitert. Agrarminister Christian Schmidt (CSU) hält nichts davon. Stattdessen vertraut er auf noch in der Entwicklung befindliche Testverfahren, um das Geschlecht der Tiere bereits vor dem Schlüpfen zu ermitteln. Erst wenn diese Technik zur Verfügung stehe, greife auch der im Grundgese...


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