Richter kürzen Mindestlohn

Bundesarbeitsgericht: Unternehmen dürfen Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf die Lohnuntergrenze von derzeit 8,50 Euro anrechnen

Erfurt. Unternehmen können Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach dem ersten Mindestlohn-Urteil des Bundesarbeitsgerichts in bestimmten Fällen verrechnen. Sie könnten herangezogen werden, um die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde zu erfüllen, entschieden die Bundesrichter am Mittwoch in Erfurt. Das gelte jedoch nur in den Fällen, in denen die Sonderzahlungen als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistungen dienten - quasi wie ein 13. Gehalt. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte damit die Rechtsprechung der Vorinstanzen.

Der Präzedenzfall für die erste höchstrichterliche Entscheidung seit Mindestlohneinführung vor knapp eineinhalb Jahren kam aus Brandenburg. Geklagt hatte eine Frau, die in der Caf...


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