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Haftstrafe für Schettino bestätigt

»Costa Concordia«-Kapitän will erneut in Berufung gehen

  • Wolf H. Wagner, Florenz
  • Lesedauer: 2 Min.

Francesco Schettino muss ins Gefängnis. Zumindest sieht das der Spruch des Appellationsgerichts von Florenz vor. Es bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz von vor 16 Jahren und einem Monat gegen den Kapitän der Costa Concordia. Bei deren Unglück am 13. Januar 2012 waren 32 Menschen ums Leben gekommen.

Der Stuhl des Unglückskapitäns blieb zur Urteilsverkündung am Dienstag ebenso leer wie an den vorangegangenen zehn Verhandlungstagen. Schettino war in erster Instanz vor dem Gericht von Grosseto wegen Herbeiführung eines Schiffsunglücks mit Todesfolge verurteilt und als Einziger für die Havarie verantwortlich gemacht worden. Er zog es vor, den Schiedsspruch des nächst höheren Gerichts in seinem Haus in Meta di Sorrento in der Provinz Neapel abzuwarten.

Das florentinische Gericht nahm sich Zeit mit der Urteilsverlesung und -begründung, erst um 20.30 Uhr wurde die am 11. Februar 2015 verhängte Strafe bestätigt. Nach Verhandlungsbeginn nahmen die Richter eine Beratungsauszeit von acht Stunden, bevor sie an die Öffentlichkeit traten. Die Berufungen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft wurden verworfen. Die erstere hatte Freispruch, die Vertreter des Staates eine Haft von 27 Jahren gefordert.

Die Appellationsrichter attestierten dem Gericht von Grosseto gründliche Arbeit. In 71 Prozesstagen, begonnen am 9. Juli 2013, hatte die Justiz umfangreiches Beweismaterial zusammengetragen, das 100 Ordner mit 56 000 Seiten umfasste. In 600 Verhandlungsstunden wurden 180 Zeugen gehört und 18 Gutachten verlesen.

Danach galt es als erwiesen, dass Kapitän Schettino dafür verantwortlich war, dass das Kreuzfahrtschiff vor Giglio sich in gefährliche Nähe des Ufers begab, um eine spektakuläre sogenannte Verbeugung vor dem Hafen zu vollführen. In der Folge war das Schiff auf einen Felsen gelaufen und gekentert. 32 Menschen starben, mehr als 100 wurden verletzt.

Das Appellationsgericht hat im übrigen die Schadensersatzforderungen der Zivilseiten neu bewertet und für die Schiffbrüchigen erhöht. Zudem wurde der Insel Giglio ein Schadensausgleich von 300 000 Euro zugesprochen.

Wie der Anwalt Schettinos, Donato Laino, am Mittwoch erklärte, wolle er auch gegen das zweitinstanzliche Urteil in Berufung gehen. Wiederholt fordere er Freispruch für seinen Klienten, der nach seiner Auffassung nicht als allein Verantwortlicher vor den Gerichtsschranken stehen soll. Auch die Staatsanwaltschaft kündigte Protest gegen das Urteil an, das ihrer Ansicht viel zu mild ausgefallen sei. Nun wird sich das Kassationsgericht in Rom mit dem Fall zu beschäftigen haben.

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