»Ex« muss ebenfalls zahlen

Urteil zu Sanierungskosten

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 1 Min.
Eine getrennt lebende Ehefrau muss sich als Immobilien-Miteigentümerin an Sanierungskosten beteiligen.

Einem getrennt lebenden Ehepaar gehört jeweils zur Hälfte ein Einfamilienhaus. Nun wohnen Mann und Sohn und einer neue Lebensgefährtin darin. Als er am Dachboden feuchte Flecken entdeckte, bat er seine »Ex«, einer umfassenden Sanierung zuzustimmen.

Obwohl diese nicht einverstanden war, ließ der Mann das Dach umfassend sanieren und forderte von der Miteigentümerin die Hälfte der Kosten.

Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 9 UF 29/15). Eine notwendige Maßnahme dürfe der Mann auch ohne Zustimmung der Frau in Auftrag geben. Sie müsse sie sich demzufolge an den Kosten beteiligen. OnlineUrteile.de

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