Etappensieg für Natur an der Ems

Europäischer Gerichtshof weist wirtschaftliche Kriterien für Schutzgebiete zurück

  • Benjamin Haerdle
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Im Konflikt zwischen Wirtschaftsinteressen und Naturschutz hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg klar Stellung bezogen. In einem Urteil zur Unterems werden einzig naturschutzfachliche Kriterien zur Festlegung von Schutzgebieten anerkannt.

Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 ist das EU-Prestigeprojekt in Sachen Naturschutz. Brüssel hatte dafür 1979 die Vogelschutzrichtlinie und 1992 die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) erlassen. Doch erst jetzt kündigt sich zumindest für Deutschland langsam ein Ende der Verzögerungsmanöver an, mit denen Bund und Länder seit Mitte der 90er Jahre die Meldung schützenswerter Flächen an die EU immer wieder verzögert hatten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun für klare Verhältnisse gesorgt. Demnach dürfen einzig Naturschutzkriterien den Ausschlag geben, ob ein Gebiet FFH-tauglich ist oder nicht. »Wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Kriterien sowie regionale und örtliche Besonderheiten können nicht als Grundlage einer solchen Verweigerung dienen«, ließ das Gericht verlauten.

Im konkreten Fall hatte die Stadt Papenburg geg...


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