Was das Finanzamt alles akzeptiert und was nicht

Einige Tipps für die Einkommensteuererklärung 2013

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Ausnahmsweise ist in diesem Jahr bis zum 2. Juni - der 31. Mai fällt auf einen Sonnabend - Zeit für die Einkommensteuererklärung 2013, und zwar für jene, die sie allein anfertigen. Wer einen Steuerberater zu Hilfe nimmt, dessen Abgabefrist beim Finanzamt ist wie üblich das Jahresende. Nachfolgend einige Tipps für die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013.

1. Kindergeld und Kinderfreibetrag

Mit der Einkommensteuererklärung 2013 machen Eltern ihre Kinderfreibeträge «geltend». Die Freibeträge bestehen aus einem Kinderfreibetrag im engeren Sinne und dem sogenannten BEA-Freibetrag («Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung»).

Jedem Kind stehen bei der Veranlagung zur Einkommensteuer nach § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) seit 2010 pro Jahr Freibeträge von insgesamt 7008 Euro zu. Ein Anspruch darauf besteht so lange wie auch Anspruch auf Kindergeld besteht - im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

 Der Kinderfreibetrag steht beiden Elternteilen je hälftig zu. Alleinstehende können sich den halben Betreuungsfreibetrag des anderen Elternteils übertragen lassen und Steuern sparen.

Kinderfreibeträge sollen das sogenannte Existenzminimum absichern: Dieses darf nach herrschender Auffassung nicht besteuert werden. Doch nicht alle Eltern ...


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