Späterer Eintritt in die Rente kann die Auszahlung verzögern

Betriebsrente

Arbeitnehmer, die wegen der Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters erst später in Rente gehen, müssen sich auch bei der Zahlung der betrieblichen Altersversorgung gedulden. Entscheidend ist, ob die jeweilige Versorgungsordnung starre Altersgrenzen für den Erhalt der Betriebsrente vorsieht oder nicht.

Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 13. Januar 2015 (Az. 3 AZR 894/12) hervor.

Im konkreten Fall hatte damit eine Beschäftigte der Ärztekammer Nordrhein Pech. Die »Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung« von 1991 sahen vor, dass sie ab dem 60. Lebensjahr Versorgungsbezüge be...


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