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Ungewöhnliche Vorgänge in einer Kita

Prozess vor dem Amtsgericht Altenburg

  • Lesedauer: 2 Min.
Ungewöhnliche Vorgänge in einer Altenburger Kita wurden Ende April 2015 vor dem Amtsgericht Altenburg verhandelt. Dabei ging es um rabiate Praktiken von vier Erzieherinnen.

Das Amtsgericht Altenburg sprach am 28. April 2015 die vier wegen rabiater Praktiken angeklagten Krippenerzieherinnen frei. »Das, was wir hier nachweisen konnten, ist nicht strafbar«, sagte Richter Sandy Reichenbach in der Urteilsbegründung.

Der Freispruch bedeute aber nicht, dass die Frauen stets rechtmäßig gehandelt hätten, betonte der Richter. So sei das »Pucken« - Einwickeln der Kinder vor dem Einschlafen - ohne Wissen der Eltern nicht zulässig.

Den Frauen war vorgeworfen worden, Kleinkinder zum Einschlafen fest in Decken gewickelt, zusätzlich mit Windeln verschnürt und ihnen Tücher aufs Gesicht gelegt zu haben. Die Angeklagten hatten dies als »Einschlafhilfe« verteidigt. Zudem sollte Kindern gegen ihren Willen mit Nachdruck Essen eingeflößt worden sein - teils bis zum Erbrechen. Insgesamt listete die Anklageschrift 58 Fälle auf. Sie lautete unter anderem auf vorsätzliche Körperverletzung und Nötigung.

Der Richter betonte, dass das Verhalten der Frauen oftmals eine Gratwanderung gewesen sei. Allerdings habe ihnen im Prozess nicht nachgewiesen werden können, dass sie die Kinder konkret geschädigt oder durch ihr Verhalten Fehlentwicklungen verursacht hätten. »Ein Freispruch heißt nicht, dass moralisch alles rechtmäßig gelaufen ist«, so der Richter.

Ob sie nun wieder als Erzieherinnen arbeiten werden, war zunächst unklar. Das Kultusministerium hatte angeordnet, dass sie bis zur juristischen Klärung der Vorwürfe nicht direkt bei Kindern eingesetzt werden dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. dpa/nd

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