Post darf Beamte als Streikbrecher einsetzen

Arbeitsgericht Bonn hält Einsatz von Beamten als Streikbrecher für zulässig / Richter weist Antrag der Gewerkschaft gegen Unternehmen zurück /Erneut bundesweite Arbeitsniederlegung

Update 15.00 Uhr: Im festgefahrenen Tarifkonflikt mit der Deutschen Post hat die Gewerkschaft ver.di eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Das Arbeitsgericht Bonn wies am Dienstag einen Verdi-Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Einsatz von Beamten auf Arbeitsplätzen streikender Post-Angestellter zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ver.di behielt sich vor, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

In dem Bonner Verfahren hatte ver.di kritisiert, dass die Post besonders in Frankfurt am Main und Wiesbaden massiv Beamte auf bestreikte Angestellten-Stellen abgeordnet habe. Mit ihrem Antrag wollte die Gewerkschaft gerichtlich durchsetzen, dass der Post der entsprechende Einsatz von Staatsdienern untersagt wird. Die Post hatte ihr Vorgehen dagegen bereits im Vorfeld des Bonner Verfahrens als »rechtskonform« bezeichnet. Beamte besitzen in Deutschland kein Streikrecht.

Laut ver.di ließ das Bonner ...


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