Landgericht lehnt VW-Rückgabe ab

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Bochum. In der bundesweit ersten Gerichtsverhandlung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Volkswagen hat das Landgericht Bochum die Klage eines VW-Fahrers abgewiesen. Die eingebaute Schummelsoftware berechtige den Halter nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, begründete die Kammer am Mittwoch ihr Urteil. In dem Prozess hatte ein Universitätsprofessor gegen ein örtliches VW-Autohaus auf Rückabwicklung seines Kaufvertrags geklagt. Der Kläger hatte bei dem Autohaus einen Tiguan gekauft, den er wegen der Software nun zurückgeben will. Der EU-Marktanteil der Wolfsburger fiel unterdessen im Februar von 25,3 Prozent im Vorjahr auf 23,9 Prozent. Das teilte der Branchenverband Acea mit. Agenturen/nd

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