»Wen geht das etwas an?«

Zwei Wohnungsbaugenossenschaften klagen gegen die Volkszählung

  • Gaston Kirsche
  • Lesedauer: 4 Min.
Bei der Volkszählung 2011 müssen alle Wohnungs- und Gebäudeeigentümer Fragebögen ausfüllen. Sie sollen Angaben nicht nur über Anzahl und Ausstattung der Räume machen, sondern auch über die Bewohner. Zwei alternative Wohnungsbaugenossenschaften wollen klagen.

Am 9. Mai ist Stichtag für den Zensus 2011. »Der Zensus ist eine Kombination aus einer Auswertung vorhandener Verwaltungsdaten und einer direkten Befragung bei Teilen der Bevölkerung«, erläutert Frank Hennig vom Statistischen Bundesamt. Ab Mai bekommt jeder zehnte Bundesbürger Besuch von einem Erhebungsbeauftragten. Er muss einen ausführlichen Fragebogen über alle Lebensbereiche ausfüllen: Woher stammen Ihre Eltern, empfangen Sie Hartz-IV und bewerben Sie sich auch fleißig? Welche Religion haben Sie? »Erkundigungen« im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld zur Kontrolle der Angaben haben die Befragten hinzunehmen.

Auch alle 17,5 Millionen Wohnungs- und Hauseigentümer in Deutschland werden Fragen der Statistischen Landesämter beantworten müssen. Daraus soll ein Wohnungs- und Gebäuderegister entstehen. Neben Auskünften zu den Mietverhältnissen, Anzahl der Räume und Bewohner und der Ausstattung wird dabei auch die Weitergabe der Kontaktdaten von bis zu zwei Personen pro Wohnung angefordert.

Viel Protest hat das Vorhaben bislang noch nicht hervorgerufen. Eine Verfassungsklage, die immerhin von 13 000 Menschen unterstützt wurde, nahm das Bundesverfassungsgericht aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Doch nun wollen zwei alternative Wohnungsbaugenossenschaften aus Hamburg und Berlin klagen.

Die Mitglieder der Hamburger Genossenschaft Alternativen am Elbufer haben grundsätzliche Bauschmerzen: Die umfassende Datensammlung passt ganz und gar nicht zur generellen Skepsis der Anhänger selbstverwalter Lebensweise gegenüber staatlichem Wissensdurst. Der Zusammenschluss ehemals besetzter Häuser in der Hafenstraße will sich nicht zum »Erfüllungsgehilfen« machen und »einfach Auskunft über die Lebensverhältnisse unserer MieterInnen geben«, so Vorstand Frank John. Sie wollen bis ganz noch oben, vor das Bundesverwaltungs- oder Bundesverfassungsgericht ziehen.

Auch in Berlin hat sich eine Wohnungsbaugenossenschaft zu einer Klage entschlossen. Barbara König vom Vorstand der »Bremer Höhe« hat das Zensusgesetz gelesen und war »empört« über die Menge der sehr persönlichen Daten, »die da gesammelt und zum Teil hinter dem Rücken der Menschen zusammengeführt werden«. Besonders stört sie, dass die Daten grundsätzlich mit Namen, Geburtsdaten und Telefonnummern versehen werden müssen.

König arumentiert etwas anders als der Mann aus Hamburg: »Wir erkennen durchaus die Notwendigkeit statistischer Datensammlungen, können aber nicht erkennen, wozu dabei die Personalisierung dienen soll.« König sieht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Aus der Kombination von Haushaltsgröße und Wohnfläche bzw. Zimmerzahl lasse sich einiges über den sozialen Status des Haushalts ablesen: »Wen geht das etwas an?«, fragt sie. Die Daten ließen sich »prima« für die Schnüffelei nach angeblichem Missbrauch von Sozialleistungen nutzen. »Wir wollen uns aber nicht zu Denunzianten machen lassen«, betont König.

Solche Klagen kosten eine Menge Geld. Bei den Hamburgern rechnet man mit bis zu 10 000 Euro. Vertreten werden beide Klagen von der Bremer Anwältin Eva Dworschak. Insbesondere die mögliche Rückführung der Daten auf die befragte Person und die mehrjährige Speicherung will sie angreifen. Denn das hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil 1983 ausdrücklich verboten. Dworschak hofft, dass viele Bürger sich juristisch wehren. Zur Unterstützung hat sie einen Ratgeber zur Volkszählung 2011 online gestellt.

Die Kritik

Fehlende Anonymisierung: Die aus Registern übermittelten Daten werden unter einer Ordnungsnummer zusammengeführt und vier Jahre gespeichert. Eine Rückführung sei leicht möglich, sagen Datenschützer. Somit ließen sich umfassende Personenprofile erstellen. Etwa: Rosa Werner, Marienstr. 5, wohnhaft: Leipzig, bis 1.4.1996 Kahla, Hartz IV, »nicht zu aktivieren«, Ehegatte: Muslim.

Zweckentfremdung: Die Registerdaten sind zu ganz anderen Zwecken erhoben worden. Ohne, dass man dem zugestimmt hätte, werden sie nun der Volkzählung zugeleitet.

Risiko von Datenskandalen: Werden Persönlichkeitsdaten zentral gespeichert, besteht die Gefahr des missbräuchlichen Zugriffs, etwa wenn die Daten verkauft oder gestohlen oder doch von staatlichen Behörden beansprucht werden.

Mangel an Information: Die Bevölkerung muss umfassend informiert werden, ist im Zensusgesetz festgeschrieben und betonte das Bundesverfassungsgericht 1983 im Volkzählungsurteil. Seit mehreren Jahren wird der Zensus vorbereitet, Kritiker fragen, warum die Öffentlichkeitsarbeit erst wenige Wochen vor dem Stichtag richtig beginnt. Auch die Qualität lasse zu wünschen übrig, kritisiert der »Arbeitskreis Zensus«. So hätten sich Datenschützer an die zuständigen Behörden gewandt und dabei oftmals keine oder nur oberflächliche Antworten bekommen.

Ungleichbehandlung von Minderheiten: Gesondert erfasst werden die Bewohner von sogenannten Sondereinrichtungen wie Behinderte, psychisch Kranke und Häftlinge. Fragen nach Migrationshintergrund, Religion und Weltanschauung sind ebenfalls äußerst sensibel und werden von der europäischen Richtlinie zum Teil gar nicht verlangt. Kritiker warnen vor Stigmatisierung und Diskriminierung.

Zweifel an Vertrauenswürdigkeit: Bei den für die Abwicklung der Volkszählung zuständigen Erhebungsstellen würden Sicherheitsvorkehrungen missachtet, klagt der »AK Zensus«. So sei es den Volkszählern zum Beispiel in Sachsen gestattet, die ausgefüllten Fragebögen bis zu einer Woche in ihrer Privatwohnung aufzubewahren. (IW)

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