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Vetorecht bei Ein-Euro-Jobs gefordert

DGB und Arbeitgeber kritisieren: Gesetzentwurf zu Arbeitsmarktinstrumenten geht nicht weit genug

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.
Arbeitgeber und Gewerkschaften fordern ein Vetorecht bei der Vergabe von Ein-Euro-Jobs. Sie wollen damit den Missbrauch in der Praxis mit den umstrittenen Arbeitsmarktinstrumenten eindämmen.

So viel Gemeinsamkeit ist selten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) fordern ein Vetorecht bei Ein-Euro-Jobs. Damit sollen die umstrittenen Maßnahmen weiter eingedämmt werden als es ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorsieht.

Ein-Euro-Jobber sind aus den Kommunen kaum mehr wegzudenken. Sie gärtnern und pflegen in öffentlichen Grünanlagen, arbeiten in der Instandsetzung und bei der Reinigung öffentlicher Gebäude und üben gemeinnützige Tätigkeiten in der Alten-, Jugend oder Krankenhilfe aus. Die »Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung« wurden ab der Hartz-IV-Reform 2005 verstärkt als arbeitsmarktpolitisches Instrument eingesetzt und von Beginn an scharf kritisiert. Zwischen 600 000 und 700 000 Menschen steckten im Vorjahr in den Maßnahmen. Langzeitarbeitslose über diese Tätigkeiten an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen, was ein Hauptziel war, gelang nur in sehr wenigen Fällen. Stattdessen wurde schnell Kritik laut, weil die Maßnahmen reguläre Arbeitsplätze vernichten.

Mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf zur Reform der Arbeitsmarktinstrumente wollen CDU/CSU, SPD und FDP Abhilfe schaffen. Darin enthalten ist die Bildung von Beiräten auf lokaler Ebene, die allerdings nur beratend tätig werden dürfen. Bereits im Juni hatten BDA, DGB, ver.di und der Zentralverband des Deutschen Handwerks ein Vetorecht bei der Einrichtung von neuen Ein-Euro-Jobs gefordert, »um eine weitere Verdrängung von Arbeitsplätzen am ersten Arbeitsmarkt zu verhindern«. Für »völlig unzureichend« halten sie den Gesetzentwurf und bringen einen eigenen Änderungsvorschlag ein. Die Linksfraktion unterstützt den Verstoß. »Es ist ein Pferdefuß der bisherigen Gesetzgebung, dass die regionalen Beiräte in dieser Frage kein Mitbestimmungsrecht besitzen«, sagte deren arbeitsmarktpolitische Sprecherin, Sabine Zimmermann, am Montag.

Doch ein Vetorecht ist auch im neuen Gesetz »nicht vorgesehen«, wie eine Sprecherin des Arbeitsministeriums gegenüber ND sagte. Strikte Gegner jeglicher weiteren Beschränkung von Ein-Euro-Jobs finden sich auch im Städte- und Gemeindetag. Für »unverzichtbar« hält man dort diese Maßnahmen »für die vielen Langzeitarbeitslosen, an denen der Aufschwung bislang vorbei geht«.

Nach einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales Anfang September geht der Gesetzentwurf laut Bundesarbeitsministerium am 23. September in die zweite und dritte Lesung und im Oktober in den Bundesrat. Zum 1. April 2012 soll das neue Gesetz in Kraft treten – mit oder ohne Vetorecht. Foto: dpa/Jan Woitas

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