Stille Nacht in Schönefeld

CDU fordert Lärmrente für Anwohner / Flughafengesellschaft sieht keinen Bedarf

Zehntausende Anwohner des künftigen Großflughafens in Schönefeld haben Anspruch auf Schallschutz. Die Flughafengesellschaft muss die Kosten übernehmen. Bis August lagen 16 260 formlose Anträge vor. Doch Schallschutzfenster und Lüftungsanlagen waren bis dahin erst bei 428 Quartieren eingebaut. Die CDU-Landtagsfraktion befürchtet, dass zur Eröffnung des Airports in sechs Monaten viele Anwohner dem Fluglärm völlig ungeschützt ausgeliefert sind. Sie fordert eine Lärmrente für Anrainer, die unverschuldet in diese höchst missliche Lage geraten. Die Flughafengesellschaft soll demnach jedem Betroffenen monatlich einen bestimmten Betrag überweisen, bis das Haus oder die Wohnung endlich fertig ausgerüstet ist. Das soll die Flughafengesellschaft unter Druck setzen, die Anträge zügig zu bearbeiten.

Die Lärmrente soll erstmals gezahlt werden, wenn der Großflughafen in Betrieb geht. Ein Anspruch auf die Zahlung soll bestehen, wenn sowohl der Haus- oder Wohnungseigentümer als auch die Flughafengesellschaft die Vereinbarung über eine Kostenerstattung bereits ein halbes Jahr zuvor unterschrieben haben und der Schallschutz trotzdem noch nicht installiert ist, ohne dass der Eigentümer daran die Schuld trägt.

Der CDU-Abgeordnete Rainer Genilke hat nach eigener Aussage mit vielen Betroffenen gesprochen, die ihm von mangelhaften Vereinbarungen zur Kostenerstattung erzählt haben. Was konkret gemacht wird, dafür ist die schalltechnischen Objektbegutachtung durch Ingenieurbüros maßgeblich. Etliche Bürger misstrauen aber den Feststellungen. Sie denken, an ihrem Haus müsste mehr getan werden. Deshalb suchen sie Rat bei unabhängigen Ingenieurbüros und verweigern unterdessen die Unterschrift unter eine Kostenvereinbarung mit der Flughafengesellschaft. Auch diese Bürger sollen eine Lärmrente bekommen, wenn sie nachweisen können, dass die Vereinbarung zur Kostenerstattung fehlerhaft war und nur deswegen der Lärmschutz nicht rechtzeitig realisiert werden konnte. Um solche Nachweise soll sich eine Koordinierungsstelle kümmern. Diese Stelle soll von der rot-roten Landesregierung eingerichtet werden, verlangt die CDU per Antrag im Landtag. Vorbild für die vorgeschlagene Lärmrente ist eine vergleichbare Regelung für den Münchner Flughafen.

Der Schallschutz werde bislang »nur ungenügend und viel zu langsam eingebaut«, bemängelt die CDU-Fraktionsvorsitzende Saskia Ludwig. Sie findet es erschreckend, wie Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) die Probleme der Flughafenanwohner ausblende. »Ich bin entsetzt, wie die Bürger von Ministerpräsident Platzeck hier behandelt werden. Die Gesundheit der Brandenburger passt anscheinend nicht in seine Wohnfühlpolitik.«

Die Flughafengesellschaft sieht indes keinen Bedarf für eine Lärmrente. Für alle Haushalte, die Schallschutzmaßnahmen bis ein Jahr vor der Eröffnung des Airports beantragt haben, soll die Ausführung rechtzeitig erfolgen.

Die Linksfraktion findet die Idee einer Lärmrente gut, glaubt jedoch, die CDU habe den Antrag an die falsche Adresse gerichtet. Die zuständige Stelle wäre der Bundestag, meint die Landtagsabgeordnete Kornelia Wehlan. Hier habe die Koalition aus CDU und FDP die Mehrheit und wäre deswegen in der Lage, bereits Anfang 2012 ein entsprechendes Gesetz für alle Airports zu beschließen. Wehlan empfiehlt: »Bei dieser Gelegenheit könnte die CDU im Rahmen des Bundesluftverkehrsgesetzes zugleich dafür sorgen, dass es ein bundeseinheitlich geregeltes Nachtflugverbot für alle Flughäfen gibt.«

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