Mainzer »Ausdünnungslösung«

Justizreform in Rheinland-Pfalz sorgt für Ärger

  • Robert Luchs, Mainz
  • Lesedauer: 2 Min.
Das Thema Justizreform ist ein heißes Eisen für die rot-grüne Landesregierung von Reinland-Pfalz, alles wartet auf die Einsparvorschläge einer Expertenkommission. In Mainz wird befürchtet, dass das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt geschlossen werden könnte.

Es ist gut möglich, dass demnächst Beschwerdeführer aus Mainz nach Koblenz fahren müssen, um ihr Recht einzuklagen. Denn die Hinweise häufen sich, dass das Verwaltungsgericht in Mainz im Rahmen der Reform der Justizstrukturen in Rheinland-Pfalz geschlossen werden soll.

Die Regierungsparteien SPD und Grüne hatten beschlossen, dass eines der vier Verwaltungsgerichte im Land aufgelöst werden soll. Zwar war in jüngster Zeit der Name der Landeshauptstadt in diesem Zusammenhang immer öfter zu hören gewesen, doch eine Bestätigung durch das Justizministerium blieb aus. Die gibt es auch jetzt noch nicht, doch soll Justizminister Jochen Hartloff (SPD) den Entschluss einer Expertenkommission, die bis Ende März Vorschläge für eine Reform vorlegen soll, bereits mitgeteilt haben.

In der Öffentlichkeit allerdings hat sich der Minister bislang nicht eindeutig geäußert. Die Vereinigung der Verwaltungsrichter Rheinland-Pfalz (VVR) hatte sich in diesem Zusammenhang für eine »Ausdünnungslösung« ausgesprochen und vorgeschlagen, die vier Verwaltungsgerichte Mainz, Trier, Koblenz und Neustadt an der Weinstraße zu belassen und stattdessen frei werdende Stellen nicht mehr zu besetzen.

Hingegen hatte sich der Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG), Karl-Friedrich Meyer, bereits im vergangenen Jahr gegen den Mainzer Standort ausgesprochen. Trotz »Ausdünnung«, so Meyer, sei nicht auszuschließen, dass Gerichte geschlossen werden müssten. Durch eine Schließung des Mainzer Verwaltungsgerichts können nach Angaben des Justizministeriums rund 830 000 Euro an Personalkosten eingespart werden. Im Falle einer Schließung wären viele Menschen betroffen, da es sich um ein erstinstanzliches Gericht handelt. Kläger, die dann auch erhebliche Entfernungen in Kauf nehmen müssten, um zu ihrem Recht zu gelangen. Wie das Tauziehen letztlich ausgeht, wird wesentlich von den Vorschlägen der Expertenkommission unter Vorsitz von Professor Hermann Hill abhängen.

Die CDU-Landtagsfraktion hat scharfe Kritik an der rot-grünen Landesregierung geübt. Wieder einmal spiele diese nicht mit offenen Karten, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christian Baldauf. Kritik übte der CDU-Politiker auch am Umgang des Justizministers mit den Personalvertretungen.

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