Mehr Kosten, weil es nun eine Firma macht?

Leserfrage zur Hausreinigung

  • Hartmut Höhne
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.
Die Hausreinigung ist oft ein Streitpunkt zwischen den Mietern und dem Vermieter.
Die Hausreinigung ist oft ein Streitpunkt zwischen den Mietern und dem Vermieter.

Mein Vermieter hat mir acht Monate nach der letzten Betriebskostenabrechnung mitgeteilt, dass der Hauswartdienst teurer wird und er deshalb um Zustimmung zur Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung um einen Euro pro Monat bittet. Gleichzeitig teilte er mit, dass die Hauswartfirma nun jährlich eine Grundreinigung im Keller und Treppenhaus unseres Miethauses durchführen wird.

Muss ich die Erhöhung zahlen und die neuen Reinigungskosten tragen? Laut Mietvertrag habe ich als Mieter im Wechsel mit den anderen Mietern die Reinigung von Keller und Treppenhaus durchzuführen.

Gerald S., Frankfurt (Oder)

In DDR-Mietverträgen war die Durchführung der Hausreinigung (Keller, Dachboden und Treppenhaus) in der Regel immer eine Leistung, die die Mieter selbst zu erbringen hatten. Diese Leistungspflicht kann der Vermieter nicht einseitig durch Erklärung ändern; er braucht die ...


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