Asylbewerber dürfen nicht nach Italien geschickt werden
Stuttgart (dpa/nd). Eine über Italien nach Deutschland gekommene Asylbewerberfamilie darf nach einer Gerichtsentscheidung nicht dorthin zurückgeschickt werden, weil ihr nach Ansicht der Richter eine unmenschliche Behandlung droht. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem unanfechtbaren Beschluss vom 2. Juli für eine staatenlose palästinensische Familie aus Syrien festgelegt, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Die große Mehrheit der Asylsuchenden sei in Italien ungeschützt, ohne Obdach und gesicherten Zugang zu Nahrung, Wasser und Elektrizität. Auch die Gesundheitsversorgung sei nicht ausreichend sichergestellt, hieß es zur Begründung.
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