Neues Zentrales Testamentsregister in Berlin soll bundesweit Streitigkeiten vorbeugen

Erben und Testament

Die genaue Zahl kennt niemand, nicht einmal das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. Doch Hochrechnungen von Forschungsinstituten schätzen den Wert, der jedes Jahr in Deutschland vererbt wird, auf 100 bis 150 Milliarden Euro. Aber nur wenige Hinterbliebene stehen ganz alleine vor einer Erbschaft. Und damit treten Konflikte auf.

Der typische Erbschaftsfall mündet in einer komplizierten Zweckgemeinschaft, die sich aus gleichgesinnten Verwandten ebenso zusammensetzen kann wie aus streitbaren Geistern, die um ihren persönlichen Anteil an Geld, Haus oder Firma feilschen. Viel hängt also davon ab, ob ein Testament vorliegt, der mögliche Streitfälle von vorn herein regelt.

Kontenzugriff sofort - nur bei einer Vollmacht

Zunächst kostet die Bestattung des Verstorben, eventuell auch die Nachlassverwaltung Geld, unter Umständen sogar viel Geld. Gerne greifen da die Erben sofort auf die Konten des Verblichenen zurück.

Einer Erbengemeinschaft geht es aber in diesem Fall wie Einzelerben: Gegenüber Banken und Versicherungen wie auch gegenüber Grundbuchämtern, Behörden und sonstigen Stellen müssen sie ihr Erbrecht im Regelfall nachweisen. Einen solchen Nachweis können sie regelmäßig nur mit einem Erbschein führen, den sie beim Nachlassgericht beantragen müssen. V...


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