Unterhaltsrecht für 2011
Getrennt lebende Väter können ab Januar 2011 mehr Geld für sich selbst behalten. Das ergibt sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle für 2011, die das Oberlandesgericht Düsseldorf am 30.November 2010 bekanntgab. Danach erhöht sich der sogenannte Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern oder Schülern bis 21 Jahre um 50 auf mindestens 950 Euro. Die Tabellenwerte für die Unterhaltszahlungen selbst bleiben unverändert. Die Anhebung des Selbstbehalts soll dazu dienen, dass der Unterhaltspflichtige besser entlastet wird. Sie wird jedoch dazu führen, dass angesichts des geringen Nettoeinkommens die Anzahl der Mangelfälle steigt und damit auch die Sozialhilfezahlungen für minderjährige Kinder.