Kündigungsschutzrecht in Kleinbetrieben
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt stärkte die Kündigungsschutzrechte von Arbeitnehmern in Kleinbetrieben. Demnach sind bei der für das Kündigungsschutzgesetz relevanten Betriebsgröße auch die regelmäßig im Betrieb eingesetzten Leiharbeiter zu berücksichtigen, urteilte das BAG am 24. Januar 2013 (Az. 2 AZR 140/12). Das gebiete eine an »Sinn und Zweck orientierte Auslegung der gesetzlichen Bestimmung«.