Arbeitsrecht 1
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Laut Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit gelten erst Stundenlöhne von »deutlich unter drei Euro« als sittenwidrig
Schlechte Nachrichten für Geringverdiener: Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) besagt, dass Jobcenter erst aktiv werden müssen, wenn Arbeitgeber einen Stundenlohn von weniger als drei Euro zahlen. Somit ermutigt man Unternehmen förmlich zum Lohndumping.Mehr ...
Aktuelle Ausgabe: 26.05.2012
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