Landesverfassungsgericht: Nachtragshaushalt in Nordrhein-Westfalen ist verfassungswidrig
Voller Erfolg für die schwarz-gelben Kläger, schwere Schlappe für die rot-grüne Minderheitsregierung: Das NRW-Verfassungsgericht hat gestern Vormittag den Nachtragshaushalt 2010 für verfassungswidrig erklärt. Darin enthaltene Regelungen verstießen gegen die Landesverfassung; er sei nichtig, so der Vorsitzende Richter Michael Bertrams.