Energieverbrauch und Energieeinsparung
Bereits seit 2008 ist ein Energieausweis, der Gebäude energetisch bewertet, für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen oder verpachten wollen, und für Vermieter Pflicht. Allerdings mussten sie diesen bisher nur auf Verlangen bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Wohneigentum vorlegen. Das ändert sich ab 2013.