Sozialamt droht mit Kürzung für Rentner

Grundsicherungsempfänger werden aufgefordert, Auslandsurlaube anzumelden

  • Katharina Schwirkus
  • Lesedauer: 4 Min.
Knauf-Lapatzki ärgert sich über einen Brief des Sozialamtes, der ihn auffordert, seine Urlaubsplanung transparent zu machen.
Knauf-Lapatzki ärgert sich über einen Brief des Sozialamtes, der ihn auffordert, seine Urlaubsplanung transparent zu machen.

»Ich finde es ungeheuerlich, wie das Sozialamt vorgeht«, sagt Thomas Knauf-Lapatzki. Der 67-jährige Rentner ist empört über ein Schreiben des Sozialamtes Tempelhof-Schöneberg, das er vor ein paar Tagen in seinem Briefkasten fand. Er wird dazu aufgefordert, Reisen, die länger als vier Wochen dauern, künftig anzumelden. In dem Schreiben werden Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung erhalten, Sanktionen angedroht, sofern sie ihre Reisen nicht bei dem für sie zuständigen Amt für Soziales anmelden.

Auch die Schauspielerin Elga Sorbas hat den Brief bekommen und ärgert sich: »Das beschneidet Menschen im Alter in ihrer Freizügigkeit«. Die 72-Jährige wohnt seit einigen Jahren in Schöneberg und hat früher zeitweise im Ausland gelebt. Sie klagt an: »Wenn Künstlern im Alter die Möglichkeit gegeben wird, sich noch einmal an einer Filmproduktion im Ausland zu beteiligen, können sie dieses Angebot künftig nicht annehmen, da solche Produktionen oftmals länger als vier Wochen dauern und man trotzdem nicht viel dabei verdient«.

Knauf-Lapatzki und Sorbas wissen noch nicht, ob und wie sie auf den Brief antworten sollen, obwohl sie in dem Schreiben dazu aufgefordert werden, eine zweite Seite mit Datum und Unterschrift über den Erhalt des Briefes an das Bezirksamt zurück zu schicken. »Ich erkenne die Gesetze an, aber ich finde, ich hätte rechtzeitig über die neuen Regelungen informiert werden müssen«, so Knauf-Lapatzki. Tatsächlich kam der Brief bei ihm erst 24 Tage nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen an.

Diese wurde bereits im Dezember 2016 mit der Reform der Sozialgesetzbücher II und XII beschlossen, in Kraft trat sie zum 1. Juli dieses Jahres. Der neue Paragraf 41a (SGB XII) legt fest, dass Empfängern von Grundsicherung bei einem länger als vierwöchigen Auslandsaufenthalt die Leistungen gestrichen werden. Das Amt muss diese erst wieder zahlen, wenn die Empfänger nachweisen, wieder zurück in Deutschland zu sein.

Volker Schneider, Geschäftsführer der Linksfraktion im Bundestag, sagt dazu: »Diese Detailänderung im Sozialgesetzbuch wurde im Bundestag nicht debattiert. Anscheinend haben das alle Oppositionsparteien übersehen, denn in keiner Rede wurde auf dieses Thema eingegangen«.
Sorbas möchte sich mit anderen Rentnern vernetzen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind.

Michael Groß, Fachanwalt für Sozialrecht in Schöneberg, sagt: »Die Rentner müssen auf den Brief nicht antworten, sich aber darüber im Klaren sein, dass sie eventuell Unerlaubtes tun.« Zudem erklärt er: »Die Zeitspanne von vier Wochen kommt willkürlich daher. Es scheint, als wolle der Gesetzgeber damit Leistungsbezieher einschränken, die einen persönlichen Bezug zum Ausland haben«.

Im Sozialgesetzbuch I, in welchem festgelegt ist, wer Anspruch auf Sozialleistungen hat, steht, dass man seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben muss, um Leistungen beziehen zu können. »Wenn man länger als vier Wochen im Urlaub ist, heißt es aber noch nicht, dass man nicht mehr in Deutschland lebt«, sagt Groß. Er sieht daher einen rechtlichen Konflikt zwischen dem Sozialgesetzbuch I und den neuen Regelungen für Leistungsbezieher der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung.

Knauf-Lapatzki überlegt, »mit einer Rüge und mit einem Anwalt auf dieses Schreiben zu antworten«. Ob die zuständigen Sachbearbeiter des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg der richtige Adressat sind, ist jedoch fraglich. »Betroffene, die tatsächlich sanktioniert werden, müssten damit durch alle Instanzen klagen und am Ende müsste es vor dem Bundesverfassungsgericht landen«, sagt Groß.

Im Begründungstext zur Gesetzesänderung heißt es, dass die staatliche Fürsorgepflicht nicht garantiert werden könne, sofern sich Leistungsbezieher länger als vier Wochen im Ausland aufhielten. Schneider, der lange rentenpolitischer Sprecher der LINKEN war, kritisiert: »Welche Fürsorge gemeint ist, bleibt fraglich«.

Mitarbeiter des zentralen Telefonservices der Berliner Behörden bestätigten dem »nd« derweil, dass es in den letzten Tagen viele Anrufe von älteren Menschen aus ganz Berlin gab, die Fragen zu dem Brief der Sozialämter stellten.

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