Katalonien schaut nach Berlin

Parlament sucht Übergangslösung während Kandidat Puigdemont auf deutsche Justiz hofft

  • Ralf Streck, San Sebastián
  • Lesedauer: 3 Min.

Das Schicksal von Kataloniens Expräsidenten Carles Puigdemont liegt in den Händen der deutschen Justiz: Auslieferung an Spanien oder nicht. Auf eine Entscheidung wollen die Unabhängigkeitsparteien in Katalonien nicht warten. Sie wollen in der Zwischenzeit Jordi Sànchez ins Präsidentenamt einführen, den Puigdemont aus seinem damaligen Brüsseler Exil selbst vorgeschlagen hatte, lange bevor er am vergangenen Sonntag bei der Durchreise durch Schleswig-Holstein auf spanisches Betreiben per Europäischem Haftbefehl von deutschen Polizisten festgenommen wurde.

Puigdemonts Liste »Gemeinsam für Katalonien« (JxCat) kommt im katalanischen Parlament Forderungen der Republikanischen Linken (ERC) entgegen, die möglichst schnell eine Regierung wollen. Bei der von Madrid angesetzten katalanischen Parlamentswahl im Dezember hatte das Lager der Unabhängigkeitsbefürworter seine absolute Mehrheit verteidigt. Wird bis zum 22. Mai kein Regionalpräsident gewählt, steht in Katalonien erneut eine Parlamentswahl an. In der Zwischenzeit steht die Region im Nordosten Spaniens weiter unter Zwangsverwaltung der Zentralregierung in Madrid.

Nach Aussagen von JxCat-Vertretern geht es um eine Übergangslösung sein, bis Puigdemont ins Amt gehoben werden kann. »Jede Lösung, die nicht Puigdemont ist, ist provisorisch«, hat der Parlamentsvizepräsident Josep Costa erklärt. Allen ist klar, dass die Zeit nun drängt, die Zweimonatsfrist nach der gescheiterten Amtseinführung des früheren Regierungssprechers Jordi Turull läuft.

Sànchez, früherer Präsident der großen zivilen Katalanischen Nationalversammlung (ANC), erneut aufzustellen, ist ein kluger Schachzug. Auch seine Investitur hatte Richter Pablo Llarena bisher verhindert. Dem Untersuchungsgefangenen, schon seit Oktober inhaftiert, hatte Llarena den Gang ins Parlament untersagt. Damit wurden seine politischen Rechte ausgehebelt, hat auch das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen (UN) festgestellt. Als »vorsorgliche Maßnahme« wurde von Spanien gefordert, »alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, damit Jordi Sànchez seine politischen Rechte ausüben kann«. Llarena, dem zahlreiche spanische Rechtsexperten, die nicht dem Unabhängigkeitslager angehören, »Befangenheit« und »Rechtsbeugung« vorwerfen, soll in die Zwickmühle gebracht werden. Lässt er die Investitur von Sànchez zu, räumt er ein, bisher rechtswidrig gehandelt zu haben. Lehnt er sie ab, stellt er sich weiter ins Unrecht, was die Verteidigung von Puigdemont und aller Exilanten in Belgien, Großbritannien und der Schweiz stärke, meinen die Verteidiger.

Llarena will mit europäischen oder internationalen Haftbefehlen die Auslieferungen von Puigdemont und weiteren sechs katalanischen Politikern erzwingen, die in Belgien, der Schweiz und Schottland im Exil sind. Inhaftiert ist nur Puigdemont in Deutschland. Die Schweiz hat erklärt, es handele sich um »politische Delikte«, weshalb Bern Auslieferungen ablehnt. Anders sieht das offenbar Berlin. »Der Spiegel« berichtet, die Bundesregierung wolle »kein Veto« einlegen, wie es die Verteidiger Puigdemonts von ihr fordern. Mit Bezug auf »Regierungskreise« wird berichtet, das Kanzleramt sehe das »als rechtspolitischen Affront gegen die Bundesländer«, da der Bund das Bewilligungsverfahren in Auslieferungsfällen an die Länder übertragen habe.

Llarena hat neben Politikern auch die Organisationen im Visier, die seit Jahren für die Unabhängigkeit eintreten, allen voran der ANC und Òmnium Cultural, die er mehrfach durchsuchen ließ. Katalanische Medien zitieren Beschlüsse des Richters und sprechen vom »Damoklesschwert«, das wegen der schweren Anschuldigungen über ihnen hänge. Llarena ziele auf Kriterien des Artikels 515 des Strafgesetzbuches für »Terrorismus, bewaffneter Banden und illegaler Vereinigungen« ab. Darüber wurden im Baskenland eine Vielzahl von Organisationen und Parteien verboten, auch ohne ihnen Rebellion vorzuwerfen, womit eine Art Putsch gemeint ist. Für den ist aber eine »gewaltsame und öffentliche Erhebung« nötig, die es in Katalonien niemals gab.

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