Rote Hilfe fordert Freilassung von Latife

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Düsseldorf. Die Aktivistin Latife Cenan Adigüzel hat ihre Haftstrafe mit sofortiger Wirkung angetreten. Ein Antrag ihrer Anwälte auf Haftaufschub wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf abgelehnt. Latife wurde 2016 zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt - wegen Mitgliedschaft in der »Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front« (DHKP-C), einer linken Untergrundorganisation in der Türkei. In dem dreieinhalb Jahre dauernden Prozess wurde der Aktivistin die Arbeit als Vorsitzende der legalen Organisation »Anatolische Föderation« nachgewiesen. Deren Einstufung als angebliche Tarnorganisation der DHKP-C führte zur Verurteilung Latifes. Die Rote Hilfe forderte ihre sofortige Freilassung. nd

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