Schwarzer Tag für Trump

USA: Ex-Vertraute bringen Präsidenten in Bedrängnis

  • Olaf Standke
  • Lesedauer: 3 Min.

Das war ein rabenschwarzer Tag für Donald Trump: Ein juristischer Doppelschlag gegen einstige Vertraute bringt den US-Präsidenten in die Bredouille. In Virginia befanden Geschworene Ex-Wahlkampfmanager Paul Manafort in acht von 18 Anklagepunkten des Banken- und Steuerbetrugs in Millionenhöhe für schuldig. Brisanter noch dürfte das fast zeitgleiche Geständnis des langjährigen Leibjuristen Michael Cohen sein. Gab der doch unter Eid nicht nur Betrug und Steuerhinterziehung zu, sondern auch, Gesetze zur Wahlkampffinanzierung verletzt zu haben - »in Absprache und auf Anweisung eines Kandidaten für ein Bundesamt«. Cohen gestand, zwei Frauen, die Sex-Affären mit dem Milliardär gehabt haben wollen, Schweigegeld gezahlt zu haben - mit der »Intention, die Wahl zu beeinflussen«. Der Präsident bestritt lange, von solchen Zahlungen gewusst zu haben. Später hieß es, Trump habe das von Cohen vorgestreckte Geld für die Pornodarstellerin Stormy Daniels zurückgezahlt. Nun tönte er: alles »erfundene Geschichten«.

Ausputzer Cohen als Kronzeuge?

Doch als loyaler Ausputzer machte sich Cohen nicht nur einmal die Hände für den Trump-Clan schmutzig. Wird er jetzt zum Kronzeugen, um seine Strafe zu drücken? Denn dann geht es auch um die »Russland-Affäre«. Cohen hat schon behauptet, Trump habe sehr wohl von einem Treffen im Juni 2016 gewusst, für das russische Vertreter diskreditierendes Material über seine demokratische Gegnerin Hillary Clinton versprochen hatten. Cohens Anwalt Lanny Davis ließ jetzt wissen, dass sein Mandant bereit sei, mit Robert Mueller zu kooperieren. Er wisse Dinge, die für den Russland-Sonderermittler »von Interesse sein sollten«, und würde ihm »überaus gerne alles sagen«. Auch zu Trumps Wissen über die strafbaren Hackerangriffe auf Server der Demokratischen Partei? Da kommt dann auch Manafort wieder ins Spiel. Denn zu diesem Fragenkomplex steht er im September erneut vor Gericht.

Ein »Watergate-Moment«

Ob auch der US-Präsident strafrechtlich verfolgt werden kann, ist dagegen noch unklar. Denn dafür müsse eindeutig bewiesen werden, dass er anordnete, eine Wahl zu beeinflussen, und wusste, dass dies nicht rechtens ist, so Daniel Petalas, einst Staatsanwalt in der Ethikabteilung des US-Justizministeriums. Daniels’ Anwalt Michael Avenatti jedenfalls macht Druck: Cohens Schuldgeständnis sollte erlauben, Trump zu einer eidesstattlichen Erklärung zu zwingen. Der Oberste Gerichtshof hat 1997 bei der Klage von Paula Jones gegen Bill Clinton wegen sexueller Belästigung geurteilt, dass ein amtierender Präsident im Rahmen eines solchen Verfahrens durchaus zu einer Aussage gezwungen werden könne. Parallel dazu verhandeln Trumps Anwälte mit Sonderermittler Mueller über eine Vorladung des Präsidenten in Sachen Russland. Auch hier erwarten Experten ein Urteil des Supreme Court. Im Justizministeriums geht man davon aus, dass ein US-Präsident im Amt nicht angeklagt werden dürfe. Politisch ist die Frage, ob die Demokraten bei den Zwischenwahlen zum Kongress im November von dieser Entwicklung profitieren können. Sicher ist das angesichts der Umfragen und ihres eigenen Zustandes nicht. Doch erst wenn sie das Repräsentantenhaus zurückerobern, könnte ernsthaft auch über ein Amtsenthebungsverfahren nachgedacht werden. Laut Rob Stutzman, Stratege der Republikaner, werde diese Frage den Wahlkampf bestimmen. Senator Richard Blumenthal sieht schon jetzt einen »Watergate-Moment«.

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