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Hat VW Aktionäre zu spät informiert?

  • Lesedauer: 1 Min.

Braunschweig. Im Musterverfahren von VW-Anlegern schließen die Richter nicht aus, dass Volkswagen den Kapitalmarkt im Abgasskandal zu spät informiert haben könnte. Im Fall des VW-Geständnisses gegenüber den US-Behörden, Dieselmotoren manipuliert zu haben, könne die Voraussetzung der Kursrelevanz erfüllt sein, sagte der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Braunschweig, Christian Jäde, am Dienstag. Das Eingeständnis fiel auf den 19. August 2015, VW informierte seine Anleger damals aber erst etwa einen Monat später per Ad-hoc-Nachricht. Insgesamt machen Kläger Forderungen von fast neun Milliarden Euro geltend. AFP/nd

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