nd-aktuell.de / 03.02.2016 / Politik / Seite 5

Die Koalition zieht nach

Beschleunigte Verfahren, Zwang zur Mitwirkung an der Abschiebung und Beseitigung von Ausnahmen - das ist das Asylpaket 2

Uwe Kalbe
Nach wochenlangem Gezerre ist es an diesem Mittwoch so weit: Die Bundesregierung will das zweite Asylverschärfungspaket binnen eines halben Jahres beschließen.

Die SPD zierte sich eine Weile. Die Sperre für den Familiennachzug, die die Union auch syrischen Kriegsflüchtlingen aufzuerlegen plante, wollte sie zunächst nicht mittragen. Nun tut sie es doch. Zwei Jahre soll der Nachzug der Familien von subsidiär Schutzberechtigten ausgesetzt werden. Da auch die Syrer zu dieser Gruppe gerechnet werden - dem hatte die SPD sich zunächst ebenfalls verweigert, - sind sie von der Regelung betroffen. Nun werden sich die Familien auf eigene Faust auf den gefährlichen Weg nach Deutschland machen und einen eigenen Asylantrag stellen, sagen die Kritiker voraus. Hierzu passt die Meldung von UNICEF am Dienstag, dass derzeit mehr Frauen und Kinder als Männer (60 Prozent) die Grenze von Griechenland nach Mazedonien überquerten - und der Trend sich damit umgekehrt hat.

Die Strenge beim Familiennachzug passt ins Gesamtkonzept der Koalition. Denn wie die Bundeskanzlerin am Wochenende erst kundgetan hatte, gelte für die meisten Flüchtlinge ohnehin nur ein auf drei Jahre befristeter Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Mit anderen Worten: Auch die syrischen Kriegsflüchtlinge sollten sich nicht auf ein dauerhaftes Bleiben einrichten. Wozu dann Familiennachzug?

In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung geht es im Kern um die Beschleunigung der Asylverfahren. Beschleunigung wird auch von Asylbewerbern immer wieder gefordert - das Problem ist die Beschleunigung auf Kosten rechtlicher Standards. So sieht das Gesetz vor, dass drei Wochen Bearbeitungszeit zwischen Asylantrag und endgültigem Entscheid ausreichen sollen (einschließlich Einspruchszeit vor dem Verwaltungsgericht), wenn Flüchtlinge aus vermeintlich sicheren Herkunftsländern kommen oder keinen Pass vorweisen können und dies den Verdacht rechtfertigt, dass dieser »mutwillig vernichtet« wurde. In speziellen Lagern sollen die Betroffenen untergebracht werden und dort für die Verfahrensdauer einem Aufenthaltszwang unterliegen. Das Gesetz sieht Sanktionen vor, wenn diese Residenzpflicht verletzt wird. Wer sich dem beschleunigten Verfahren entzieht, dessen Aussicht nahezu unausweichlich mit der eigenen Abschiebung endet, dessen Asylantrag erlischt automatisch - er gilt als »zurückgenommen, wenn der Ausländer das Verfahren nicht betreibt«.

Flüchtlinge, die dem beschleunigten Verfahren unterworfen sind, erhalten weniger Geld. Die Leistungen liegen künftig unter denen für inländische Bedürftige - um zehn Euro. Denn: Bei den Betroffenen könne angesichts der unsicheren Aufenthaltsdauer nicht von einer »umfassenden Bedarfslage« ausgegangen werden. Zum Beispiel entfalle der bei Hartz IV eingerechnete Betrag zum Ansparen von Beiträgen für »unregelmäßig auftretende Bedarfe«.

Zur Empörung von Helfern, die immer wieder erleben, dass schwer Erkrankte in eine aussichtslose Zukunft abgeschoben werden, verschärft die Koalition die Regeln zur Abschiebung bei fehlendem Attest. Nur eine »konkrete erhebliche Gefahr« wird noch berücksichtigt. Dass das Personal in Flüchtlingsheimen künftig erst nach Einsicht des erweiterten polizeilichen Führungszeugnis' eingestellt wird, um Straftäter auszuschließen, ist ein schwacher Trost für Betroffene.