Richtigstellung
Im nd-ratgeber vom 20. und 27. Januar 2016 wurde an dieser Stelle über die Änderungen im Zusammenhang mit dem Hartz-IV-Änderungsgesetz informiert und dabei darauf verwiesen, dass diese Änderungen am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Dazu stellt die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen Berlin klar: Das Gesetzgebungsverfahren hat noch nicht begonnen. Das Bundeskabinett soll nach unserer Information am 3. Februar 2016 über den Gesetzentwurf beschließen.
Die nd-ratgeberredaktion bedauert diesen Fehler und wird zu gegebener Zeit über die endgültige Beschlußfassung des Hartz-IV-Änderungsgesetzes informieren.
nd-ratgeberredaktion
Dieser Artikel ist wichtig! Sichere diesen Journalismus!
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.
Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!