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Voller Freizeitausgleich?

Polizisten im Bereitschaftsdienst

Wer als Berliner Polizist Bereitschaftsdienst leistet, kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts dafür einen kompletten Freizeitausgleich verlangen. Bisher wurde nur ein Drittel der Zeit als freie Tage gewährt.

Damit gab das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 12. Januar 2016 (Az. VG 26 K 58.14) der Klage eines Polizeioberkommissars statt.Der Beamte war 2011 nach Niedersachsen entsandt worden, um dort die Polizei bei einem Castortransport zu unterstützen. Er war drei Tage in Bereitschaft. Dafür gewährte ihm das Land Berlin nach einer langjährigen Praxis nur ein Drittel Freizeitausgleich, also nur ei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1000423.voller-freizeitausgleich.html

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