Streit um Kaufvertrag
Baurecht
Wer ein Grundstück kauft oder verkauft, sollte sich ausreichend Zeit nehmen, um sich mit dem Vertragsinhalt und Alternativen zu beschäftigen.
Den Vertragsparteien muss in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung ein Entwurf des vorgesehenen Vertrages vorliegen. Der Notar hat dies auch dann zu beachten, wenn die Vertragsparteien eine sofortige Beurkundung wünschen und sie bis zu einem bestimmten Termin wieder vom Vertrag zurücktreten können. Die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. II...
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