Gericht: Auflagen an Roten Baum waren rechtens

Fördermittel für antifaschistisches Jugendzentrum durften an Klausel des Stadtrats gebunden sein, urteilt das Bundesverwaltungsgericht

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Der Kampf gegen Naziaufmärsche im Februar 2011 in Dresden bewegt noch immer die Gemüter. Einem Jugendzentrum wurde damals die Förderung vorenthalten - zu Recht, sagt die Justiz.

Die alliierten Luftangriffe vom 13. Februar 1945 auf Dresden gaben Neonazis jahrelang den Anlass für Aufmärsche in der sächsischen Landeshauptstadt. Im Jahr 2011 ging die Polizei massiv gegen Gegendemonstranten vor, die den Naziaufmarsch mit Blockaden verhinderten. Die Polizei ermittelte mit einer Funkzellenabfrage die Verbindungsdaten hunderttausender Handynutzer, was den Dresdner Polizeichef Dieter Hanitsch später das Amt kostete. Das Verfahren mit Durchsuchungen und Beschlagnahmungen beim Jenaer Jugendpfarrer Lothar König nahm seinen Lauf, außerdem durchsuchten am 19. Februar 2011 rund 120 Polizisten rechtswidrig Büros, eine Privatwohnung und eine Anwaltskanzlei des Dresdner LINKE-Stadtverbands.

Ebenfalls am 19. Februar 2011 begann etwas, worüber am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden war. Da stürmten Polizisten ein Jugendfreizeitzentrum im Dresdner Stadtteil Pieschen, das vom Jugendverein Roter Baum Dres...


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