Neue EnEV in Kraft: Was ändert sich?

Wohneigentum

  • Lesedauer: 4 Min.
Zum 1. Januar 2016 traten die höheren Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auch für den Neubau verbindlich in Kraft, wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) informiert.

Genau genommen gibt es keine »EnEV 2016« - die Verordnung ist seit 2002 mehrfach novelliert worden, zuletzt mit der Änderungsnovelle vom 16. Oktober 2013, auch als EnEV 2014 bekannt. Die nun höheren Anforderungen für den Neubau sind bereits Bestandteil dieser Gesetzesnovelle.

Neubauvorhaben, für die ab 1. Januar 2016 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige eingereicht wird, müssen im Vergleich zum bisher gültigen Standard einen um 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf einhalten. Das ist die gesamte vom Gebäude benötigte Energiemenge inklusive Erzeugung, Umwandlung, Transport.

Wie wird gerechnet?

Basis ist ein Vergleich des zu planenden Gebäudes mit einem Referenzgebäude mit gleichen Abmessungen und Ausrichtungen, aber fest hinterlegten anlagentechnischen und bauteilspezifischen Werten. Ermittelt wird zunächst der spezifische Transmissionswärmeverlust. Er beschreibt, wie viel Energie über die Hüllfläche verloren geht.

Die EnEV 2014 vergleicht die neuen Anforderungen an die Gebäudehülle mit zwei Höchstwerten: Zum einen mit dem Transmissionswärmeverlust des Referenzgebäudes, zum anderen mit fest definierten Höchstwerten für verschiedene Haustypen, etwa frei stehende oder angebaute Gebäude. Beide Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden, damit die Gebäudehülle nicht schlechter als der bisherige Standard gedämmt wird. Daneben müssen aber auch andere Parameter beachtet werden, insbesondere die energetischen Werte der Anlagentechnik - Heizungs- und Lüftungstechnik.

Gestaltungsspielräume der EnEV nutzen

Viele private Bauherren legen die Verantwortung in die Hände des Hausanbieters, der ja verpflichtet ist, die Anforderungen der EnEV einzuhalten. Das ist nicht immer die beste Entscheidung, denn die energetische Planung eines Neubaus ist komplex. Bewusste Entscheidungen der Bauherren haben einen wesentlichen Einfluss. Und eine für alle Vorhaben gleichermaßen optimale Lösung gibt es nicht.

Anlagentechnik und Gebäudehülle beeinflussen und bedingen sich wechselseitig. Jeder Bauherr sollte sich gut informieren und mit entscheiden, wenn es um die Auswahl des Energieträgers, der Heizungstechnik, der Lüftung oder auch Kühlung des Hauses geht. Auch bei der für die energetische Qualität der Gebäudehülle durch die Dämmung der Außenwände, des Dachs und der Fenster haben Bauherren ihre Vorstellungen und Vorlieben.

Primärenergiefaktoren

Zwischen Ausbildung und Dämmung der Gebäudehülle einerseits und dem eingesetzten Energieträger und der damit verbundenen Anlagentechnik andererseits bestehen enge Wechselbeziehungen.

Zum Beispiel werden die verwendeten Energieträger bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs mit festgelegten Primärenergiefaktoren bewertet. So haben Gas und Öl als fossile Brennstoffe den Faktor 1,1 - Wärmepumpen hingegen je nach Jahresarbeitszahl zwischen 0,4 und 0,6, Holz sogar einen Faktor von 0,2.

Wer mit Öl und Gas heizen will, muss also deutlich mehr für die Dämmung der Gebäudehülle tun. Die Nutzung erneuerbarer Energien reduziert im Verhältnis dazu die Anforderungen an die Dämmung der Gebäudehülle.

In der EnEV 2014 wird der Primärenergiefaktor von Strom deutlich abgesenkt. Als Folge werden Wärmepumpen rein rechnerisch noch besser als zuvor energetisch bewertet. Sie rücken damit sicher bei Gebäuden »von der Stange« stärker als bisher in den Blickpunkt, um die höheren Anforderungen zu erfüllen.

Aber Achtung: Nicht jede Wärmepumpe passt zum Grundstück und Haus. Zudem variieren die Leistungsdaten verschiedener Hersteller und Modelle stark. Jedes Vorhaben ist daher ganz individuell zu betrachten. Zu berücksichtigen sind die Grundstückssituation, die Lage des Gebäudes sowie die Wünsche und Bedürfnisse des Bauherrn, die in einer ganzheitlichen Planung durch einen Architekten oder Hausanbieter zusammengeführt werden müssen.

Gut zu wissen: Wird Bauen durch die EnEV nur teurer?

Die Vermutung liegt nahe, dass die höheren Anforderungen der EnEV 2014 das Bauen teurer machen. Auch wenn eine allgemein gültige Aussage zu den Kosten schwer zu treffen ist, Verteuerungen sind nicht zwangsläufig. Viele Häuser, die in den vergangenen Jahren etwa als KfW Effizienzhaus 70 oder besser errichtet wurden, erfüllen bereits die Anforderungen der EnEV-Novelle. Ein solches Haus kann auch heute zu ähnlichen Konditionen errichtet werden. BSB/nd

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