Saar: SPD-Mitglied wegen Wahlfälschung verurteilt

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Zweibrücken. Wegen acht Fällen von Wahlfälschung und der Verletzung des Wahlgeheimnisses bei früheren Wahlen ist gegen eine Frau aus der SPD Pirmasens eine Geldstrafe von 2400 Euro verhängt worden. Der entsprechende Strafbefehl sei vom Amtsgericht Pirmasens verhängt worden, teilte die Anklagebehörde am Freitag mit. Ein weiteres Mitglied der SPD Pirmasens, ein Mann, hatte ebenfalls unter dem Verdacht der Wahlfälschung gestanden. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Es ging um Vorfälle bei der Bundestagswahl 2013 und den Kommunalwahlen 2014. Dabei soll die Frau, die weder einem Parlament noch einem Stadtrat oder Ortsbeirat angehört, Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen gebracht haben. Sie soll im Raum geblieben sein, als diese Stimmzettel ausfüllten und in manchen Fällen Stimmzettel in Umschläge gesteckt haben. dpa/nd

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