Rechtswidrig rechtswirksam

Beitragsforderungen müssen verjähren, auch wenn die Beitragssatzungen fehlerhaft bleiben

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Freien Wähler beantragen im Landtag, das Wort »rechtswirksam« aus dem Kommunalabgabengesetz zu streichen.

Die Freien Wähler hatten bereits im September 2015 vergeblich versucht, das Wort »rechtswirksam« aus dem brandenburgischen Kommunalabgabengesetz streichen zu lassen. Nun probieren sie es wieder, wie der Landtagsabgeordnete Péter Vida am Dienstag informierte. »Wenn der Landtag die jüngsten Urteile des Bundesverfassungs- und des Oberverwaltungsgerichts ernst nimmt, ist es zwingend, das Wort ›rechtswirksam‹ zu streichen«, meinte Vida.

Nach bisherigem Wortlaut des Gesetzes ist es so, dass die vierjährige Verjährungsfrist für Beitragsforderungen an Grundstückseigentümer erst in dem Moment zu laufen beginnt, in dem es eine rechtswirksame Beitragssatzung des zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverbandes gibt. Da sich praktisch fast immer mindestens ein kleiner Formfehler in den Satzungen findet, könnten die Verbände theoretisch noch bis zum Sankt-Nimmerleinstag abkassieren. Die Gerichte haben nun aber überlange Verjährungsfristen für unzuläss...


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