Klage gegen ZDF abgewiesen

Kabelfernsehen

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Im Streit zwischen den deutschen Kabelnetzbetreibern und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat das Mainzer Verwaltungsgericht eine Klage des Kabelanbieters Unitymedia gegen das ZDF als unzulässig abgewiesen. Der von dem Kabelanbieter eingeforderte Entgeltvertrag mit dem ZDF müsse über ein Zivilgericht eingeklagt werden, urteilten die Richter in ihrer am Montag bekanntgegebenen Entscheidung. Unitymedia wollte den Sender dazu zwingen, wieder sogenannte Einspeiseentgelte für die Verbreitung des ZDF-Programms zu zahlen. Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen die Kabelanbieter öffentlich-rechtliche Programme über ihre Netze verbreiten. Alle öffentlich-rechtlichen Sender vertreten aber mittlerweile die Auffassung, sie seien nicht zu Zahlungen an die Kabelunternehmen verpflichtet. Zum Jahresende 2012 wurden daher die entsprechenden Verträge aufgekündigt. Die Rechtsstreitigkeiten zwischen Kabelbetreibern und öffentlich-rechtlichen Sendern haben bereits zu einer Serie von Klagen an verschiedenen Gerichten geführt.

Bislang vorliegende Urteile von Landgerichten und Berufungsinstanzen kamen zu dem Ergebnis, dass aus dem Staatsvertrag keine Entgeltverpflichtungen einklagbar seien. Zwei dieser Urteile wurde jedoch im Juni 2016 vom Bundesgerichtshof aufgehoben und an die Vorinstanzen zurückverwiesen, weil der Vorwurf kartellrechtlich unzulässiger Absprachen der Sender im Raum stehe. Bis 2012 summierten sich die Entgelte von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Arte an die Kabelbetreiber auf jährlich rund 60 Millionen Euro. epd/nd

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