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BGH verlangt Auflagen bei Ärzte-Bewertungen

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Bewertungsportale im Internet müssen Beanstandungen ernsthaft überprüfen. Gegebenenfalls müssen sie den Bewerter auffordern, seinen Kommentar näher zu begründen und den Arztbesuch zu belegen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Dabei dürfe die Prüfpflicht der Portalbetreiber aber nicht so weit gehen, dass Bewertungsportale faktisch nicht mehr betrieben werden könnten. Im konkreten Fall wehrt sich ein Zahnarzt gegen eine Bewertung mit der Schulnote 4,8 auf dem Arzt-Bewertungsportal Jameda. Der Zahnarzt vertritt die Auffassung, der Bewerter sei gar nicht bei ihm in Behandlung gewesen. Jameda hatte die Bewertung zunächst gelöscht, nach einer Prüfung aber wieder eingestellt. Der BGH verwies den Streit am Dienstag zur weiteren Klärung an das Oberlandesgericht Köln zurück. Jameda müsse in solch einer Situation den Bewerter auffordern, den Arztbesuch genau zu beschreiben und Unterlagen vorzulegen, die eine Behandlung belegen könnten, etwa Rezepte, Bonusheft »oder sonstige Indizien«. AFP/nd

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