Gesundheitskarte für Flüchtlinge kommt kaum voran

Laut einer Studie sichern derzeit nur drei Bundesländer die gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten / Streit um Finanzierung

  • Lesedauer: 2 Min.
Bis Ende Februar haben nur Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge einzuführen, heißt es in einer Untersuchung der Bertelsmann Stiftung.

Gütersloh. Die bundesweite Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge verläuft einer Studie zufolge nur schleppend. Von der Möglichkeit, diese Karte einzuführen, hätten bis Ende Februar nur Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Gebrauch gemacht, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Untersuchung der Bertelsmann Stiftung. Die Gesundheitskarte ermöglicht Asylsuchenden einen Arztbesuch ohne vorherige Behördenerlaubnis.

Hamburg und Bremen haben bereits seit längerem Verträge mit den Krankenkassen abgeschlossen, um Flüchtlingen eine Gesundheitskarte auszuhändigen. In den Flächenstaaten gilt die Einführung als schwieriger. Dort kommt die Einführung der Studie zufolge auch am langsamsten voran. Neben Schleswig-Holstein gibt es demnach nur in Brandenburg eine verbindliche Regelung. Dort soll die Gesundheitskarte zum 1. April eingeführt werden.

Grund für die schleppende Einführung ist maßgeblich der Streit um die Finanzierung. Für die Kosten der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern müssen die Kommunen aufkommen. Flüchtlinge haben bis zu ihrer Anerkennung nur ein Anrecht auf Versorgung im Notfall. Präventionsuntersuchungen können nur Schwangere erhalten.

Der Bund hat es abgelehnt, die Gesundheitskosten für Flüchtlinge komplett zu übernehmen, und auch die Länder belassen die Kosten in der Regel bei den Kommunen. Nach Angaben der Bertelsmann Stiftung übernehmen nur in Schleswig-Holstein und Brandenburg die Länder die Kosten.

Die Kommunalexpertin der Bertelsmann-Stiftung, Kirsten Witte, forderte, die medizinische Versorgung von Flüchtlingen bundeseinheitlich zu regeln und zu finanzieren. Sozialverbände hatten zudem wiederholt gefordert, auch Asylsuchenden das Leistungsspektrum regulär Krankenversicherter zu eröffnen. Das wurde von der Politik bislang mehrheitlich abgelehnt. So erklärten Bayern und Sachsen, keine Gesundheitskarte einzuführen, auch weil sie darin einen Anreiz für die Flucht nach Deutschland sehen. Der Studie zufolge hat auch Mecklenburg-Vorpommern kürzlich beschlossen, die Gesundheitskarte vorerst nicht einzuführen. epd/nd

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