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Presserat: Diskriminierungsrichtlinie bleibt unverändert

Medien sollen Herkunft oder Religion von Straftätern weiterhin nur nennen, wenn ein »begründbarer Sachbezug« zu der Straftat besteht

In den vergangenen Wochen war die Diskriminierungsrichtlinie des Deutschen Presserats in die Kritik geraten. Geschäftsführer Lutz Tillmanns stellte jetzt klar, die Richtlinie stelle kein Sprachverbot für Medien dar.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1004543.presserat-diskriminierungsrichtlinie-bleibt-unveraendert.html

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