nd-aktuell.de / 16.03.2016 / Politik / Seite 11

Stuttgart 21: Verhandlung zu Protestcamp-Räumung

Stuttgart. War die Räumung des Protestcamps gegen das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 im Februar 2012 rechtmäßig? Gut vier Jahre danach verhandelt seit Dienstag das Verwaltungsgericht über die Klagen von 32 Projektgegnern gegen die Stadt. Sie hatten sich in der Nacht zum 15. Februar 2012 ein letztes Mal gegen die angekündigte Räumung des Schlossgartens für Baumrodungen gestellt und waren von der Polizei weggeführt oder weggetragen worden. Sie sagen, die Auflösung ihrer Versammlung und folglich auch der Polizeieinsatz waren nicht rechtens. Wann die Entscheidung fällt, ist noch unklar. Eilanträge gegen die Verfügung der Stadt zur Räumung waren im Januar 2012 vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden. Beschwerden dagegen waren vor dem Verwaltungsgerichtshof kurz vor der Räumung erfolglos. Laut Gericht hatten sich am Abend des 14. Februar 2012 rund 1400 Projektgegner versammelt, um gegen die Räumung zu protestieren. Bäume wurden besetzt. Auch nach Versammlungsende gegen Mitternacht seien mehrere hundert S21-Gegner dageblieben, darunter die Kläger. Gegen 2.30 Uhr begann die Räumung. Es erfolgten Lautsprecherdurchsagen der Polizei, Platzverweise wurden erteilt. Die Proteste gegen den Tiefbahnhof sind bundesweit vor allem wegen des »Schwarzen Donnerstags« bekannt. Ende September 2010 war die Polizei massiv gegen S21-Gegner vorgegangen. dpa/nd