Neues Sexualstrafrecht auf den Weg gebracht

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Berlin. Für Vergewaltigungsopfer soll es künftig einfacher werden, eine Bestrafung des Täters zu erreichen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Der Gesetzentwurf stellt sexuelle Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann unter Strafe, wenn der Mann keine Gewalt angewendet oder damit gedroht hat. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte: »Viele Fälle, in denen das Opfer einer sexuellen Handlung aus Angst zustimmt oder sich ihr wegen eines unerwarteten Übergriffs nicht widersetzt, können bislang strafrechtlich nicht geahndet werden - es ist höchste Zeit, dass sich das ändert.« Die Neuregelung soll Strafen für Übergriffe ermöglichen, bei denen der Täter ein Überraschungsmoment oder eine Einschüchterungssituation ausnutzt. Ein Vergewaltiger soll künftig auch dann verurteilt werden können, wenn sich sein Opfer nicht körperlich zur Wehr gesetzt hat. Agenturen/nd

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