Gewerbetreibende haften nicht für offenes WLAN

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Luxemburg. Nach Einschätzung eines EU-Gutachters haften Geschäfte, Bars oder Hotels mit ungesichertem WLAN-Netz nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter. Nationale Gerichte dürften zwar eine Lösung des Problems verlangen, argumentierte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. Allzu weitreichende Auflagen hält er aber nicht für zulässig. Das Urteil dürfte in einigen Monaten fallen. Meist halten sich die Richter dabei an die Empfehlungen ihres Gutachters. dpa/nd

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