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Drei zu Null für Amazon gegen Betriebsräte
Der Onlineversandhändler nutzt bei seiner Personalpolitik am Standort Brieselang eine Gesetzeslücke aus
Der gewerkschaftsfeindliche US-Konzern darf Betriebsräte loswerden. Zwar genießen die einen Schutz vor Kündigungen, aber nicht bei befristeten Verträgen.
Aller guten Dinge sind drei - dachte sich wohl das Landesarbeitsgericht, und ließ am Donnerstag keinen Zweifel, dass auch die Revision des dritten Mitarbeiters von Amazon auf Weiterbeschäftigung wohl abgewiesen werden wird. Gut für den Konzern, schlecht für die Belegschaft. Die noch ausstehende Entscheidung des Gerichts wird den beteiligten Parteien schriftlich mitgeteilt.Ein Mitglied des Betriebs...
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