Privat gesurft

Kündigung

  • Lesedauer: 1 Min.
Während der Dienstzeit privat zu surfen, ist ein Kündigungsgrund. Arbeitgeber dürfen zudem ohne Zustimmung des Mitarbeiters den Browserverlauf des Dienstrechners auswerten.

Das entschied das Berliner Landesarbeitsgericht (Az. 5 Sa 657/15). Die Datenverwertung sei zulässig, wenn der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit habe, den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen, so das Gericht.

Im vorliegenden Fall hatte ein Arbeitgeber den Rechner eines Mitarbeiters überprüft und festgestellt, dass der Beschäftigte an fünf von 30 Arbeitstagen das Internet privat genutzt hatte.

Das Gericht hielt wegen dieser unerlaubten Nutzung die sofortige Kündigung für rechtens. Beim Browserverlauf handele es sich zwar um personenbezogene Daten, in deren Kontrolle der Arbeitnehmer nicht eingewilligt habe. Die Datenverwertung sei jedoch zulässig, weil das Gesetz solch eine Missbrauchskontrolle auch ohne eine Einwilligung des Betroffenen erlaube und der Arbeitgeber keine Möglichkeit gehabt habe, die unerlaubte Internetnutzung mit anderen Mitteln nachzuweisen.

Das Gericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht zugelassen. dpa/nd

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