Reststrafe für Schreiber zur Bewährung ausgesetzt

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Augsburg. Die Reststrafe für den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber ist zur Bewährung ausgesetzt worden. Das habe das Oberlandesgericht(OLG) München entschieden, teilte das Landgericht Augsburg am Montag mit. Das OLG sah demnach »besondere Umstände«, die eine Aussetzung der Reststrafe nach Ablauf der Hälfte der Strafe rechtfertigten. Eine Rolle hätten bei der Entscheidung vor allem Schreibers angeschlagener Gesundheitszustand gespielt und die Tatsache, dass die Taten zum Teil 26 Jahre zurücklägen. Schreiber war 2013 wegen Steuerhinterziehung zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dem Urteil zufolge hatte er Provisionseinnahmen aus Waffengeschäften beim Finanzamt nicht angegeben und damit Steuern in Höhe von über 19 Millionen Mark (rund 9,7 Millionen Euro) hinterzogen. AFP/nd

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