Anlieger müssen nicht für Wiederaufbau zahlen

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Anwohner einer Straße im früheren Grenzstreifen müssen laut Verwaltungsgericht nicht für den Wiederaufbau zahlen. Nach jahrelangem Rechtsstreit hob das Gericht die Beitragsbescheide des Bezirksamtes Mitte von 2009 für die Wiederherrichtung einer Straße auf und gab vier Klägern Recht, wie am Montag mitgeteilt wurde. Es ging um den nördlichen Teil der Stresemannstraße ab der Niederkirchnerstraße. Während auf der westlichen Seite teilweise nur noch der Gehweg genutzt werden konnte, gehörte der Großteil der Straße zu den Grenzanlagen der DDR. dpa/nd

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