Hoffnung auf die Verfassung

Kinderrechte sollen ins Grundgesetz

Auf einer Anhörung hat am Montag die Kinderkommission des Bundestages die Meinung von Experten eingeholt. Thema war die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung.

1992 trat Deutschland der Kinderrechtskonvention der UNO bei, die drei Jahre zuvor verabschiedet worden war. Kritiker vermerken, dass hierin verankerte Rechte wie das auf Bildung, Gesundheit und familiäre Geborgenheit nicht ausreichend umgesetzt werden. Die veröffentlichte Meinung erörtert das Thema regelmäßig nach Vorfällen wie dem Tod des zweieinhalb Jahre alten Kevin in Bremen - meist begleitet vom Ruf nach Gesetzesverschärfungen. Hilfsorganisationen weisen hingegen vor allem auf die sozialen Ursachen von Benachteiligung hin. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie Familienministerin Ursula von der Leyen unterstützt, wird von der Kinderkomission des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg einstimmig angestrebt. Den Vorwurf einer allein symbolischen Maßnahme weisen sie zurück. Die Vorsitzende der Kommission, Merlene Rupprecht (SPD), begründete ihre Position am Montag gleichwohl formal: Nach Aufnahme in die Verfassung gebe es »eine Aufforderung an die Gesellschaft, besonders aufmerksam zu sein, alles zu tun«. Dies könne »enorme Signalwirkung« haben, so lautete die überwiegende Ansicht schließlich auch der Experten und Familienpolitiker während der Anhörung im Bundestag. Während UNICEF, Kinderschutzbund und Kinderhilfswerk eine Verfassungserweiterung unterstützten, machten Linksfraktion und Grüne auf ein in der Debatte ausgeblendetes Versäumnis aufmerksam. Mit einer Vorbehaltserklärung zur Kinderrechtskonvention, die Asyl- und Ausländergesetze über Kinderrecht stellt, habe Deutschland minderjährige Flüchtlinge benachteiligt. Ihnen würden die in der Ko...

Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.