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Müller weist neuen Vorwurf zurück

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Die Senatskanzlei widersprach am Montag neuen Vorwürfen zur Zusammenarbeit mit der Kanzlei Schertz und Bergmann. »B.Z« und »Bild« hatten zuvor berichtet, dass die Senatskanzlei Schertz Bergmann auch für die Vertretung des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) in einer privaten Angelegenheit als Abgeordneter bezahlt haben soll. Üblicherweise haben Abgeordnete ihre Anwälte selbst zu zahlen.

Konkret hatten die beiden Zeitungen im Sommer 2015 eine Anfrage zu Müllers Abgeordnetenhausbüro in Tempelhof gestellt. Als Reaktion darauf erteilte die Senatskanzlei einen Auftrag über eine presserechtliche Prüfung einer möglichen Berichterstattung an die Anwaltskanzlei. Deren Ergebnis war, grob zusammengefasst: Weil bereits in den Fragen falsche Unterstellungen enthalten gewesen sein sollen, habe eine »Falschberichterstattung« gedroht, die bis zu einer Persönlichkeitsrechtsverletzung und »Reputationsgefährdung« der Person und des Amtes des Regierenden Bürgermeisters hätte führen können. Kurz: »Der Bericht hätte unmittelbar Amt und Person beschädigen können.« Deswegen, begründete die Senatskanzlei, habe es die »Fürsorgepflicht« geboten, einen Anwalt für Müller zu beauftragen. Und: Im vorliegenden Fall habe »eine entsprechende Berichterstattung« verhindert werden können. mkr

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